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IMPRESSUM | AGB | DATENSCHUTZ

nicevibesonly Event & Werbe FlexCo

Sitz: Münzgasse 3/51, 1030 Wien

hello@nicevibesonly.com | +43 676 646 56 26

Geschäftsführer: Andreas Nikolaus Mautner Markhof

Firmenbuchnummer: FN 630657 m | Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

UID: ATU80840217

Gewerbe: Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)

Mitglied der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe

Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt für den 3. und 11. Bezirk

Berufsrecht: Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at

 

Kontoverbindung:

Erste Bank | AT85 2011 1851 3593 6200 | GIBAATWWXXX

 

Andreas Nikolaus Mautner Markhof – Berufsfotograf, Werbeagentur, Eventmanagement

Kürnbergergasse 1/EG, 1150 Wien

hello@nicevibesonly.com | +43 676 646 56 26

UID: ATU65170511

Mitglied der Wirtschaftskammer Wien: Landesinnung Berufsfotografie; Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation; Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe

Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt für den 15. und 16. Bezirk

Berufsrecht: Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at

 

Kontoverbindung:

Erste Bank | AT20 2011 1296 2913 8102 | GIBAATWWXXX

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

1. Was sind personenbezogene Daten?

Wir verstehen unter personenbezogenen Daten Informationen zu Ihrer Identität wie beispielsweise Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift.

 

2. Weitergabe an Dritte

Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden vertraulich behandelt. Wir geben Ihre Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben eingewilligt, es ist zur Erfüllung eines Auftrags nötig oder wir sind dazu gesetzlich verpflichtet, beispielsweise aufgrund einer gerichtlichen Verfügung.

 

3. Was geschieht mit Ihren Daten?

Wir verarbeiten Ihre Daten, um Ihre Anfragen zu beantworten und Aufträge abzuwickeln (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO). Für den Newsletter verwenden wir Ihre Daten nur mit Ihrer Einwilligung (siehe Punkt 5).

 

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

- Name/Firma

- Beruf/Berufsbezeichnung

- Ansprechperson

- Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden

- UID-Nummer

- Anfragen

 

4. Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“). Google Analytics setzt Cookies und ähnliche Technologien ein, um die Nutzung der Website auszuwerten. Google Analytics wird nur aktiviert, wenn Sie über unser Cookie-Banner einwilligen (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO, § 165 Abs 3 TKG 2021). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen widerrufen. Dabei können Daten an Google LLC in die USA übermittelt werden; Google ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert.

 

5. Newsletter

Für unseren Newsletter erheben wir Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihren Vor- und Nachnamen. Der Versand erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO, § 174 TKG 2021); die Anmeldung bestätigen Sie per Double-Opt-in. Wir werten aus, ob und wann Newsletter geöffnet und welche Links geklickt werden, um die Inhalte zu verbessern.

Sie können sich jederzeit über den Link am Ende jedes Newsletters oder per E-Mail an hello@nicevibesonly.com abmelden. Danach löschen wir die Daten, die wir für den Newsletter-Versand verarbeitet haben.

 

6. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Außerdem können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, www.dsb.gv.at. Für datenschutzrechtliche Anfragen erreichen Sie uns unter hello@nicevibesonly.com.

 

7. Widerruf Ihrer Einwilligung

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z. B. per E-Mail an hello@nicevibesonly.com.

 

8. Datensicherheit

Wir schützen Ihre Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Die Website wird bei Wix.com Ltd. (Tel Aviv, Israel) gehostet und verschlüsselt (HTTPS) übertragen.

 

9. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir können diese Datenschutzerklärung anpassen, wenn sich unsere Website oder die Rechtslage ändert. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – FOTOGRAFIE

Andreas Nikolaus Mautner Markhof, Berufsfotograf, Kürnbergergasse 1/EG, 1150 Wien

 

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

 

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge des Fotografen, auch wenn ihm ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

 

1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

 

1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

 

II. Urheberrechtliche Bestimmungen

 

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 3 Abs. 2, 73 ff. UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflage, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Auftrages entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

 

2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung deutlich lesbar unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Nikolaus Mautner Markhof. Diese Bestimmung gilt als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3 UrhG. Ist das Lichtbild im Bild signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

 

2.3. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nach dem dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

 

2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung (Punkt 2.2) erfolgt.

 

2.5. Im Fall einer Veröffentlichung in Druckwerken sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden, bei kostspieligen Produkten (z. B. Kunstbücher) eines. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.

 

III. Eigentum an den Aufnahmen – Archivierung

 

3.1. Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Fotografen hergestellten Bilddateien. Die Nutzungsbewilligung gilt nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

 

3.2. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

 

3.3. Der Fotograf wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche zu, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

IV. Kennzeichnung

 

4.1. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder und Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.).

 

4.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt (z. B. in den Metadaten) und der Fotograf als Urheber klar identifizierbar ist.

 

V. Nebenpflichten

 

5.1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage.

 

5.2. Wird der Fotograf mit der Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt, versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

5.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.

 

VI. Verlust und Beschädigung

 

6.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von auftragsgemäß hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; ausgenommen davon sind Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Fotograf zur Bearbeitung übernommen hat. Für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern möglich) beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Fotograf nicht für Reise- und Aufenthaltsspesen, Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten etc.), entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.

 

6.2. Punkt 6.1 gilt entsprechend für übergebene Vorlagen, Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

 

VII. Vorzeitige Auflösung

 

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, berechtigte Bedenken hinsichtlich seiner Bonität bestehen und er nach Aufforderung weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheit leistet, die Ausführung aus Gründen, die er zu vertreten hat, trotz 14-tägiger Nachfrist weiter verzögert wird oder er trotz schriftlicher Abmahnung mit 14-tägiger Nachfrist gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. Zahlung eines fälligen Teilbetrags, Mitwirkungspflichten) verstößt.

 

VIII. Leistung und Gewährleistung

 

8.1. Der Fotograf wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf in der Art der Durchführung frei, insbesondere bei Bildgestaltung, Auswahl der Modelle, des Aufnahmeortes und der fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

 

8.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).

 

8.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen oder Reisebehinderungen.

 

8.4. Gegenüber Unternehmern reisen Sendungen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

 

8.5. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

 

8.6. Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet.

 

8.7. Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.

 

IX. Werklohn / Honorar

 

9.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.

 

9.2. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt.

 

9.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.) sind gesondert zu bezahlen, auch wenn der Fotograf sie beschafft.

 

9.4. Vom Vertragspartner während der Arbeiten gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

 

9.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, grafische Leistungen etc.) sowie überdurchschnittlicher organisatorischer oder Besprechungsaufwand sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten.

 

9.6. Tritt der Vertragspartner aus Gründen in seiner Sphäre vom Auftrag zurück, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Bei unbedingt erforderlichen Terminverschiebungen (z. B. wegen der Wetterlage) ist ein dem reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar samt Nebenkosten zu bezahlen.

 

9.7. Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

9.8. Unternehmer verzichten auf die Aufrechnung, ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit des Fotografen sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Fotografen stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Fotografen anerkannt wurden.

 

X. Lizenzhonorar

 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen bei Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

 

XI. Zahlung

 

11.1. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Das Resthonorar ist nach Rechnungslegung sofort ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.

 

11.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

 

11.3. Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen (gegenüber Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB, gegenüber Verbrauchern 4 % p. a. gemäß § 1000 ABGB).

 

11.4. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten.

 

XII. Datenschutz

 

Der Fotograf verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Bilddaten) zur Vertragserfüllung und Kundenbetreuung. Werbe-E-Mails erhält der Vertragspartner nur mit gesonderter Einwilligung oder im gesetzlich zulässigen Rahmen (§ 174 Abs. 4 TKG 2021). Alle weiteren Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Seite.

 

Verantwortlicher: Andreas Nikolaus Mautner Markhof, Kürnbergergasse 1/EG, 1150 Wien, hello@nicevibesonly.com, +43 676 646 56 26.

 

XIII. Verwendung von Aufnahmen zu Werbezwecken des Fotografen

 

Der Fotograf darf von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit (z. B. Website, Portfolio, Social Media) nur verwenden, wenn der Vertragspartner bzw. die abgebildeten Personen dem gesondert zugestimmt haben. Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

XIV. Schlussbestimmungen

 

14.1. Für Klagen gegen Verbraucher, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Gegenüber Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in 1150 Wien zuständig.

 

14.2. Regressforderungen aus dem Titel der Produkthaftung (PHG) gegen den Fotografen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

 

14.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt der Schutz durch die zwingenden Bestimmungen dieses Staates erhalten (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

 

14.4. Diese AGB gelten für auftragsgemäß hergestellte Filmwerke und Laufbilder (Video) sinngemäß.

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